DE: E-Voting: Ohne Vertrauen, um jeden Preis

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DE: E-Voting: Ohne Vertrauen, um jeden Preis

Steiger, Martin (25.11.2010): E-Voting: Ohne Vertrauen, um jeden Preis. Direkte Demokratie. http://www.direktedemokratie.com/2010/11/25/e-voting-ohne-vertrauen-um-j..., 25. listopada 2010

Ciekawy artykuł na temat warunków jakie powinno spełniać głosowanie interentowe oraz jakie zagrożenia ze sobą niesie.

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E-Voting: Ohne Vertrauen, um jeden Preis

E-Voting bringt unnötige Risiken mit sich. Die Ressourcen dafür würden besser für eine Optimierung der bewährten Abstimmung per Brief verwendet.

Am kommenden Sonntag, 28. November 2010 werden in der Schweiz auf Bundesebene die Stimmen zur «Ausschaffungsinitiative» und dem entsprechenden bundesrätlichen Gegenentwurf sowie zur «Steuergerechtigkeits»-Initiative ausgezählt.

voting machine
Bild: Flickr/RogueSun Media, CC BY-ND-Lizenz.

Ein Teil dieser Stimmen wird per E-Voting (Vote électronique) erfasst worden sein, beispielsweise in Versuchsgemeinden im Kanton Zürich oder von einem Teil der so so genannten Auslandschweizer, das heisst Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die ausserhalb der Schweiz ansässig sind und E-Voting nutzen können (siehe dazu unseren Artikel «Elektronische Stimmabgabe im Test»).

Mindestanforderungen an E-Voting

Direktdemokratische Abstimmungen und Wahlen müssen gemäss der deutschsprachigen Wikipedia folgende Mindestanforderungen erfüllen, um politisch ausreichend legitimierte Entscheidungen herbeizuführen:

  • Berechtigung: Nur die Personen, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen Stimmen abgeben.
  • Gleichheit: Jeder Wähler darf nur einmalig und mit gleichem Stimmengewicht abstimmen. […]
  • Privatheit: Niemand kann ermitteln, welche Stimme ein Wähler abgegeben hat. [Stimmgeheimnis, Wahlgeheimnis.]
  • Fälschungssicherheit: Gültige Stimmen dürfen nicht verändert (gefälscht) werden. Gültige Stimmen dürfen nicht vernichtet werden. Es dürfen keine Stimmen hinzugefügt werden, insbesondere dürfen aus ungültigen Stimmen keine gültigen gemacht werden.
  • Überprüfbarkeit: Jeder Wähler hat die Möglichkeit, unabhängig von jeder anderen Person die Korrektheit der Wahl einschließlich aller vorher genannten Punkte zu prüfen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Stimm- und Wahlverfahren via Urne oder brieflich auf dem Postweg kann E-Voting diese Anforderungen aber nicht erfüllen – in Deutschland funktionierte E-Voting nicht einmal mittels Wahlcomputer direkt in Wahllokalen! Die Stimmbürger und Wähler müssen stattdessen im Wesentlichen darauf vertrauen, dass die verwendeten E-Voting-Systeme im Sinn einer «Black Box» korrekt funktionieren und nicht manipuliert werden.

E-Voting als «Black Box»

Im Kanton Zürich ist das Statistische Amt für E-Voting zuständig und so gelangte ich mit folgenden Fragen an dessen Amtschef Prof. Dr. Giampiero Beroggi, nachdem online kaum relevante Informationen zu finden gewesen waren:

Gibt es eine Dokumentation zum E-Voting im Kanton Zürich und den verwendeten Systemen, insbesondere im Bezug auf das Stimmgeheimnis und die Nachvollziehbarkeit sowie Überprüfung der Abstimmungen und Wahlen? Wie können sich Zürcher Wähler selbst von der Sicherheit der verwendeten E-Voting-Lösung überzeugen?

Die Antwort von Dr. Beroggi fiel enttäuschend und wenig überzeugend aus, denn meine Fragen wurden weitgehend ignoriert:

Bezüglich der Sicherheit des E-Voting Systems muss zuerst gesagt werden, dass sich das heutige System in einer Testphase befindet, welche noch bis Ende 2011 dauert. Darin wird natürlich vor allem die Sicherheit untersucht. In dieser Testphase haben aber lediglich 10% der Stimmberechtigten im Kanton ZH Zugang zum E-Voting. Davon machen lediglich rund 20% Gebrauch, so dass nur rund 2% der abgegebenen Stimmen E-Voting Stimmen sind. Damit wird sichergestellt, dass schon in der Testphase, selbst wenn sich ein entscheidendes Sicherheitsproblem herausstellen würde, der Ausgang einer Abstimmung grundsätzlich nicht gefährdet sein sollte. Weiter muss bemerkt werden, dass selbst das Testsystem in allen Details von der Bundeskanzlei überprüft und abgenommen wurde.

Soviel zum Grundsätzlichen. Bezüglich öffentlich zugänglicher Berichte zum E-Voting kann ich Ihnen die zwei im Anhang beigefügten Berichte schicken, welche ja im Internet öffentlich zugänglich sind. Auf Ende 2010/anfangs 2011 werden wir dem Regierungsrat einen Schlussbericht zur Testphase 2008-11 vorlegen. Vermutlich wird ein Teil oder der ganze Bericht öffentlich sein, aber dann erst gegen Ende 2011.

Die erwähnten Berichte im Anhang der E-Mail-Antwort waren der Artikel «Secure and Easy Internet Voting» von Dr. Beroggi selbst vom Februar 2008 (PDF-Datei) und derbundesrätliche «Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique» vom Mai 2006 (PDF-Datei).

Insbesondere der bundesrätliche Bericht führt die zahlreichen Risiken von E-Voting auf und bestreitet nicht, dass überzeugende Lösungen fehlen, hält aber dennoch an der Einführung von E-Voting in der Schweiz fest, wie sie in der Zwischenzeit schon deutlich fortgeschritten ist. Exemplarisch dazu das hilflose Zwischenfazit bezüglich Beweisbarkeit und Nachvollziehbar aus dem Bericht:

Die Risiken, die in einer fehlenden Nachvollziehbarkeit und Beweisbarkeit begründet sind, müssen als hoch eingestuft werden. Die Pilotkantone haben bei der Umsetzung Lösungsmöglichkeiten entwickelt, die zwar nicht eine individuelle, wohl aber eine demokratische Validierung der Abstimmungs- und Wahlresultate zulassen (kryptografische Schlüssel der Ausschüsse, Testgemeinden). Die Risiken konnten so auf ein vertretbares Mass reduziert werden. Sollte in der Öffentlichkeit behauptet werden, dass Stimmen manipuliert wurden, muss seitens der verantwortlichen Behörden jedoch mit grösster Umsicht vorgegangen werden.

Fazit

E-Voting ist mit zahlreichen Nachteilen verbunden, die das Vertrauen in die direkte Demokratie untergraben. Wie können zum Beispiel bei den oben erwähnten beiden Volksabstimmungen die gleichen zuständigen staatlichen Behörden in der Schweiz die beiden Vorlagen ablehnen und dennoch glaubwürdig gewährleisten, dass das entsprechende E-Voting korrekt durchgeführt wird? Wieso sollte man staatlichen Stellen vertrauen, obwohl die oben aufgeführten Anforderungen an Abstimmungen und Wahlen aus der Erkenntnis stammen, dass nur Kontrolle auf Dauer die Integrität direktdemokratischer Prozesse gewährleisten kann? Wieso sollte man sich auf die Angaben von Verwaltungsbeamten verlassen müssen, die man selbst nicht nachvollziehen darf?

E-Voting ist in der Schweiz nicht notwendig, denn das Abstimmen und Wählen an der Urne und brieflich funktioniert gut genug, und die vorhandenen Ressourcen könnten für die Verbesserungen dieser bewährten Verfahren genutzt werden. Es ist deshalb unverständlich, dass Schweizer Behörden und Politiker dennoch auf E-Voting setzen und die grundlegenden Gefahren von E-Voting zwar anmerken, im Ergebnis aber ignorieren – sie schwächen damit die Legitimation der direkten Demokratie in der Schweiz.

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Robert Fiałek
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Nie wszytko zrozumiałem ale generalnie mogę potwierdzić - elektroniczne głosowanie nie jest bezpieczne. Dlatego uważam, że dobrze zrobiliśmy rezygnując z tajności głosowania w naszym stowarzyszeniu. To likwiduje wszystkie problemy wymienione w artykule.

p.s.
W tamtym głosowaniu byłem za tajnością głosowania ale przegrałem - po czasie widzę, że tłum wybrał mądrze :)

jordan
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Kolejny artykuł w temacie. Po jego przeczytaniu, dochodzę do wniosku, że albo UE ma dla nas już gotową technologię ("wystarczy" ją znaleźć, albo zapytać), albo z chęcią sfinansuje nasze potrzeby:

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Źródło: http://www.taurillon.org/eDemocracy-eParticipation-ECI?utm_medium=twitter&utm_source=twitterfeed 

eDemocracy, eParticipation, ECI?

Ein Einblick in den eBegriffsdschungel

Donnerstag 9. Dezember 2010 von  Inga Wachsmann |

Dieser Artikel erschien im http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">gedruckten Treffpunkt Europa, Mitgliedermagazin der JEF-Deutschland.

Alles braucht seine Zeit. Das gilt besonders dann, wenn Ideen verwirklicht und fest in einer Gesellschaft verankert werden sollen. Seit über 60 Jahren setzt sich diehttp://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">JEF für die Teilhabe und Teilnahme aller Europäer/-innen an einem föderalen Europa ein und seit 20 Jahren wird an einem Meinungsbildungsprozess gearbeitet, der alle BRD-Bürger/-innen einbezieht. Den Erfolg dieser Integration und Partizipation zu beurteilen, sei jedem selbst überlassen. Ihn an Wahlbeteiligung zu messen, ist ernüchternd. Welche Rolle spielt vor diesem Hintergrund das World Wide Web, das seit der Jahrtausendwende einen vielfältigen Zugang und neue Wege der Einflussnahme ermöglicht?

Das technology gap

Die EU hat sich große Ziele gesetzt und möchte bis 2020 führend inhttp://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">eParticipation sein. Ein hochgestecktes Ziel. Denn wo Technologien vorhanden sind – und das Web 2.0 wird 3.0 bevor der Beamte „Mahlzeit“ sagen kann – sind Umsetzung und Nutzung nicht selbstverständlich. Die öffentliche Hand braucht besonders viel Zeit, weil neben technologischen Neuerungen an Stelle mancher traditioneller Dienstleistungen neue eServices gefragt sind. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt, europäische Unternehmen sowie öffentliche Dienstleistungen (eGovernment) durch ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) leistungsfähiger zu machen, sollen Bürger/-innen mit Hilfe von ICT stärker in die Politik und politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Damit dies gelingt, testen EU-geförderte Pilotprojekte seit 2006 den Bedarf und das Verhalten der Bürger/-innen im Bereich von Gesetzgebungsprozessen (http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">eParticipation Preparatory Action plan). Kommunikation, Interaktion, Zugang, Effizienz und Transparenz sind die Schlagwörter.

eParticipation, Bürger und NGOs – das PEP-NETzwerk

Die meisten eParticipation-Projekte sind EUfinanziert, werden aber lokal durchgeführt. Aktuell steht ein Topf von 7 Mio. Euro zur „Stärkung und Beteiligung der Bürger/-innen an transparenten Entscheidungsprozesse auf EUEbene“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget beträgt 63 Mio. Euro bis 2013. Als eines der geförderten Projekte knüpft sich seit 2007 das http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">PanEuropäische eParticipation-Netzwerk. Vernetzt sind dort öffentliche Einrichtungen, Technikexpert(inn)en, Wissenschaftler/- innen und Bürgerorganisationen als Stakeholder aus dem Bereich der webbasierten Bürgerbeteiligung. Über die Vernetzung der Akteure hinaus ist das Ziel (Best Practice-) Austausch und damit die Weiterentwicklung der eParticipation.

Wie eParticipation konkret aussieht?

Die vielen diskussionswürdigen Fragen, wie demokratisch und sicher eParticipation ist, seien hier einmal ausgeklammert. Erfreuen wir uns lieber an einem bunten Strauß von Pilotprojekten, derer sich unsere eDemocracy bedienen kann.

Meinungen bilden: Meinungsbildung erfolgt durch Information. Dafür gibt es vielfältige Online-Spiele, aber auch Twitter-Fragestunden und Web-Portale. So zum Beispiel http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">„ePractice“, ein interaktives Portal der Europäischen Kommission, das Dienste wie Factsheets, Workshops und Best Practice anbietet. Auch http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">Vergleichsrechner oder Instrumente ähnlich dem Wahl-O-Mat helfen Bürger/-innen bei der Meinungsbildung.

Sich engagieren: Auf der Seite „http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">Märker Brandenburg“ können Bürger/-innen Infrastruktur- Probleme – wie ausgefallene Ampeln, umgefallene Bäume oder neue Schlaglöcher – den Behörden anzeigen. Über die Plattformhttp://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">„Let’s do it“ können Bürger/- innen ihr persönliches Saubermach-Engagement einzeichnen und präsentieren. Das motiviert und spornt die Kreativität an, wie wir unsere Umwelt sauber halten können. Ein Beispiel für individuelles Engagement auch in anderen Bereichen für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Welt von morgen?

Meinungen äußern und im Dialog mit Institutionen an einer Entscheidung mitwirken: Eine der Haupterwartungen an eParticipation ist die Einbeziehung der Wähler/-innen in politische Entscheidungsprozesse. Durch den Online-Dialog mit den Bürger(inne)n möchte die politische Klasse ihr Image sowie die Qualität und Akzeptanz politischer Entscheidungen verbessern. Beispiele finden sich zu Themen wie http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">Bürgerhaushalten oder lokalen Bauplanungsfragen [1]. Auf EU-Ebene sind uns die Konsultationen der Europäischen Kommission gut bekannt [2].

Diskutieren: Für die Europäische Bürgerinitiative (ECI) ist das Pilotprojekt „http://www.taurillon.org/squelettes/i/lienexterne.gif); background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: initial; padding-right: 1em; background-position: 100% 100%; background-repeat: no-repeat no-repeat; ">EuroPetition“  [3] interessant. Es dreht sich um wahrhaft europäische Petitionen. Thematisch ähnliche regional diskutierte Petitionen in fünf Mitgliedstaaten werden dabei über je einen Kontaktmann diskutiert, wobei ein ständiger Kontakt zum Europäischen Parlament besteht und einer der Kontaktmänner dort auch die entstandene europäische Petition verhandelt. Die lokale Online-Diskussion wird in der jeweiligen Landessprache geführt. Die Erfahrungen sollen zukünftigen ECIs dienen. Viele Fragen zum Thema ECI bleiben jedoch unbeantwortet.

Was lernen wir daraus? Wenn Netztechnologie zu nutzerfreundlicher und allen Bürger(inne)n zugänglicher, demokratischer Beteiligung führt, ist sie nicht nur eine Chance für die Teilhabe am europäischen Einigungsprozess insgesamt, sondern auch für die Europäische Bürgerinitiative, eine eCitizensinitiative. Ein Thema, das noch viel Diskussionsstoff bietet.

Logo: eParticipation © Europäische Union, 1995-2010

Heftabbildung:Treffpunkt Europa, Mitgliedermagazin der JEF-Deutschland.

Siehe auch

www.eu-participation.eu Portal der von der Kommission geförderten eParticipation-Projekte

www.lex-is.eu LEX-IS möchte die Partizipation junger Menschen an öffentlichen Debatten fördern und den Gesetzgebungsprozess nationaler Parlamente verbessern.

www.ep-momentum.eu Momentum überwacht durch die Kommission kofinanzierte eParticipation-Projekte.

Notizen

[1] z. B. www.dresdnerdebatte.de

[2] ec.europa.eu/yourvoice

[3] 2009–2010, 0,75 Mio. Euro Förderung

jordan
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A tutaj oficjalne communiqué dot. eksperymentu z elektronicznym głosowaniem: 
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=36460
 
"Die Vote-électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes vollständig erfüllt" Elektroniczne głosowania całkowicie spełniły oczekiwania Rządu

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Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Bern, 28.11.2010 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2010 haben zwölf Kantone erfolgreich Vote électronique-Versuche durchgeführt. Schweizweit hatten 193`236 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben.

Die am Vote électronique-Versuch teilnehmenden Stimmberechtigten der Kantone Zürich, Neuenburg und Genf konnten an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28.11.10 ihre Stimme erneut elektronisch abgeben. Auch die Auslandschweizer Stimmberechtigten aus den Kantonen Solothurn, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg und Genf sowie der Städte Zürich und Freiburg wurden in den Vote électronique-Versuch einbezogen. Erstmals ihre Stimme elektronisch abgeben konnten auch die Auslandschweizerinnen und -schweizer der Kantone Luzern, Schaffhausen, Aargau und Thurgau sowie einiger Gemeinden des Kantons Graubünden.

Von den 193`236 Stimmberechtigten, die an den Vote électronique-Versuchen teilnehmen konnten, haben 28`912 ihre Stimme elektronisch abgegeben. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung mit Vote electronique von 15%.

Insgesamt konnten rund 46`000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Vote-électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes vollständig erfüllt.

[1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

Dateianhänge:

Adresse für Rückfragen:

Hansruedi Moser, Sektion Information und Kommunikati-on der Bundeskanzlei
Tel. 031 322 37 63; mailto:hansruedi.moser@bk.admin.ch

Herausgeber:

Bundeskanzlei
Internet: http://www.bk.admin.ch